AGBs zur Reinigung von Photovoltaik- und Solaranlagen mittels entmaterialisiertem Wasser

 

 

  1. Arbeitsplätze, Lagerungsmöglichkeiten, Zufahrtswege sowie zugesagte Parkmöglichkeiten u. dgl., die zur Erfüllung des Auftrages an der Baustelle erforderlich sind, sind vom Auftraggeber im üblichen Rahmen unentgeltlich beizustellen und frei zu halten. Das gleiche gilt für Wasser- und Starkstromanschlüsse. Die Kosten für Wasser- und Stromverbrauch hat der Auftraggeber zu tragen. Zur Vermeidung unnötiger Beschädigungen hat der Auftraggeber, soweit ihm bekannt, auf nicht sichtbare Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abfluss, Regenwasserzisternen u. dgl.) vor und während der Arbeit hinzuweisen.

 

  1. Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Strom und Wasser werden nicht vertreten. Die Stehzeiten unserer Mitarbeiter werden an den Kunden weiterverrechnet.

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine zu halten. Sollten Termine nicht eingehalten werden können oder sollten Verspätungen zu erwarten sein, wird Firma JS Sandstrahl KG sobald als möglich davon in Kenntnis gesetzt.

 

  1. Sind zum Schutz von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen besondere Vorkehrungen (z. B. Abdeckarbeiten) erwünscht, ist dies rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bekannt zu geben. Sonderleistungen dieser Art werden extra in Rechnung gestellt.

 

  1. Die im Kostenvoranschlag/Angebot festgelegten Preise sind ausschließlich Objekt / Anlagen gebunden und nur bei Beauftragung des gesamten Leistungsumfanges gültig. Die darin enthalten Preise sind verbindlich ab Tag der Erstellung des Kostenvoranschlages für die Dauer von 3 Monaten.

 

  1. Insoweit von der Firma JS Sandstrahl KG übernommene Aufträge behördlicher Genehmigungen welcher Art immer bedürfen, fällt deren Einholung
    ausnahmslos in die Verpflichtung der Auftraggeber.

 

  1. Bei witterungsbedingter Beeinträchtigung der Außenarbeiten, wie Regen, Schneefall, stärkerer Wind oder Temperaturen unter 5 Grad plus wird deren Fortführung eingestellt. Die Firma JS Sandstrahl KG behält sich deren notwendige Unterbrechung und Fortsetzung bei nächstmöglicher Gelegenheit
    ausdrücklich vor. Wir übernehmen für dadurch bedingte Terminverzögerungen keine Verantwortung.

 

 

 

    1. Allgemeines:

 

  1. Zahlungsziel 14 Tage netto

 

  1. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt in Form einer schriftl. Bestätigung oder per Email.

 

  1. Als Gerichtsstand für Unternehmen wird Innsbruck vereinbart.

 

  1. Für Verbraucher gilt der allg. Gerichtsstand.

 

Wir haften für Schadenersatzansprüche mit Ausnahme von Personenschäden nur für den Fall der groben Fahrlässigkeit. Für derartige Schäden haften wir nur bis zu einem Betrag, der dem einfachen Rechnungsbetrag entspricht, mit dem die Leistung, mit dem der Schaden in Zusammenhang steht, fakturiert wurde.

Sollten für Schäden, die diesen Betrag übersteigen, Deckung bei unserer Haftpflichtversicherung bestehen und die Versicherung im Rahmen der Haftpflichtbestimmungen Zahlung leisten, ist die Haftungsbeschränkung

bis zur Höhe der Zahlung durch die Versicherung unwirksam.